{"id":40,"date":"2023-04-26T12:20:58","date_gmt":"2023-04-26T12:20:58","guid":{"rendered":"https:\/\/varor.de\/agb"},"modified":"2023-11-14T11:45:42","modified_gmt":"2023-11-14T11:45:42","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/varor.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms of Use"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Vertragsbedingungen<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>A. Verkauf und Lieferung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltung<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Auftragnehmer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201e<strong>Auftraggeber<\/strong>\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten bei jeder Lieferung durch den Auftragnehmer, ohne R\u00fccksicht darauf, ob er die Ware selbst herstellt oder bei einem Zulieferer einkauft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2\u00a0 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen hat, an denen der Auftragnehmer sich gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 5 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen Eigentums- und Urheberrechte vorbeh\u00e4lt. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang annehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdr\u00fccklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insb. per E-Mail. Abweichend hierzu sind rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen schlie\u00dft Schrift- und Textform ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Grundlage der M\u00e4ngelhaftung des Auftragnehmers ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschlie\u00dflich Zubeh\u00f6r und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder durch den Auftragnehmer (insbesondere in Katalogen oder auf seiner Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 3 BGB). \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei \u00c4u\u00dferungen sonstiger Dritter vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>$ 3\u00a0 Preise und Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Lager zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Auftragnehmers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Auftragnehmers (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Rechnungsbetr\u00e4ge sind f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb der hier angegebenen Zahlungsfristen ohne jeden Abzug ab Rechnungsstellung, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Zahlungsfristen betragen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr die CareUnit Service GmbH: vierzehn (14) Tage<\/li>\n<li>F\u00fcr die CUnity Holding GmbH: vierzehn (14) Tage<\/li>\n<li>F\u00fcr die K\u00e4ltetechnik Ollbrink GmbH: vierzehn (14) Tage<\/li>\n<li>F\u00fcr die Ollbrink Air Systems GmbH: vierzehn (14) Tage<\/li>\n<li>F\u00fcr die Varor GmbH: vierzehn (14) Tage<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5 % p.\u00a0a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Beim Versendungskauf (\u00a7 4 Abs. 1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) tr\u00e4gt der Auftraggeber die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Auftraggeber gew\u00fcnschten Transportversicherung. Sofern der Auftragnehmer nicht die im Einzelfall tats\u00e4chlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschlie\u00dflich Transportversicherung in H\u00f6he 0,6 % des Nettowarenwertes) als vereinbart. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(6)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird. Ein entsprechender Vorbehalt wird sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7)<\/p>\n<p>Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Auftragnehmer den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferung und Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Lieferungen erfolgen ab Lager. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines vom Auftragnehmer geschlossenen kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse (mit Ausnahme im Falle der Betriebsst\u00f6rungen) dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt; eine bereits durch den Auftraggeber erbrachte Gegenleistung ist dann unverz\u00fcglich zur\u00fcckzuerstatten. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Auftragnehmer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<\/li>\n<li>die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist,<\/li>\n<li>dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Auftragnehmer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit) und<\/li>\n<li>es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB handelt.<\/li>\n<li>Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Ger\u00e4t der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 7 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Die Rechte des Auftraggebers gem. \u00a7 7 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht aus den in \u00a7 4 Abs. 3 beispielhaft aufgez\u00e4hlten Ereignissen, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>$ 5 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Bochum, soweit nichts anderes bestimmt ist. Abweichend zu vorstehender Regelung ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis bei der Ollbrink Air Systems GmbH Erkrath, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Auftragnehmer auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht, sofern Versand der Ware vereinbart ist und der Auftragnehmer nicht Transport oder Installation \u00fcbernommen hat, sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Vorstehende Regelung gilt nicht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB handelt. Im \u00dcbrigen geht die Gefahr sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Auftragnehmer betragen die Lagerkosten (0,25) % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gr\u00fcnden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnet der Auftragnehmer eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von EUR 50 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2013 mangels einer Lieferfrist \u2013 mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und die gesetzlichen Anspr\u00fcche des Auftragnehmers (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Die Sendung wird vom Auftragnehmer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6\u00a0 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln betr\u00e4gt abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die weiteren gesetzlichen Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbesondere \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 444, 445b BGB) bleiben unber\u00fchrt. Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Diese Fristen gelten nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen sowie f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer haftet grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftrag\u00adgeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Unter\u00adsuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dem Auftragnehmer nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge dem Auftragnehmer nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Auftragnehmer die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet. Die Regelung dieses Absatzes gilt nicht f\u00fcr den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Auftragnehmer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB, ist die vorstehende Regelung nicht anwendbar. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Das R\u00fccktrittsrecht des Auftraggebers besteht nicht bei einem nur unerheblichen Mangel. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die mangelhafte Ware auf sein Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben; einen R\u00fcckgabeanspruch hat der Auftraggeber \u2013 sofern es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt \u2013 jedoch nicht. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Ware noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Ware, wenn der Auftragnehmer nicht urspr\u00fcnglich zu diesen Leistungen verpflichtet war; Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Ersatz entsprechender Kosten (\u201eEin- und Ausbaukosten\u201c) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tr\u00e4gt bzw. erstattet der Auftragnehmer nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Auftraggeber wusste oder h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorliegt. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(6)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Auftraggeber den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7)<\/p>\n<p>Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in \u00a7 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(8)<\/p>\n<p>Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gehemmt. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(9)<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(10)<\/p>\n<p>Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(11)<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Aufwendungsersatz gem. \u00a7 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag \u00fcber die Bereitstellung digitaler Produkte (\u00a7\u00a7 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (\u00a7 284 BGB) bestehen auch bei M\u00e4ngeln der Ware nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 7 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7\u00a0 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Soweit der Auftragnehmer gem. \u00a7 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Eine Ersatzpflicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechungen, Ersatzbeschaffungen, Verlust oder Verf\u00e4lschung von Daten, mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die Haftungsausschl\u00fcsse nach diesem Absatz sowie den folgenden Abs\u00e4tzen 5 bis 7 gelten nicht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Soweit der Auftragnehmer technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(6)<\/p>\n<p>Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 7 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Auftragnehmers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7)<\/p>\n<p>Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8\u00a0 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung \u00fcber den Liefergegenstand (einschlie\u00dflich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschr\u00e4nkten Kontokorrentverh\u00e4ltnis), nachfolgend \u201e<strong>gesicherte Forderungen<\/strong>\u201c genannt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend \u201e<strong>Vorbehaltsware<\/strong>\u201c genannt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr den Auftragnehmer. Der Auftraggeber muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert versichern. Dieser Absatz gilt nicht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahren gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, vermischt oder verbunden, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder \u2013 wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware \u2013 das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im o.g. Verh\u00e4ltnis \u2013 Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Auftragnehmer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(6)<\/p>\n<p>Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an den Auftragnehmer ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der Auftragnehmer erm\u00e4chtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Auftragnehmer darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7)<\/p>\n<p>Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der Auftraggeber sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hier\u00fcber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Auftraggeber dem Auftragnehmer; es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(8)<\/p>\n<p>\u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, wird er auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten freigeben. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenst\u00e4nde liegt beim Auftragnehmer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(9)<\/p>\n<p>Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; der Auftragnehmer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, darf der Auftragnehmer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>B. Reparatur, Montage und Wartung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es gelten die Regelungen unter Teil A. Verkauf und Lieferung entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die in Teil B. enthaltenen Bedingungen gelten nicht, wenn Werkleistungen im Rahmen von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen des Vertragspartners ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>$ 1 Reparatur-, Montage- und Wartungsleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer bietet insbesondere auch Leistungen im Bereich Reparatur, Montage und Wartung (nachfolgend \u201e<strong>Werkleistungen<\/strong>\u201c genannt) an. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang geh\u00f6renden Arbeiten des Auftragnehmers ergeben sich aus dem jeweilig zwischen den Vertragsparteien zu schlie\u00dfenden Werkvertrag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Unabh\u00e4ngigkeit des Auftragnehmers, Einsatz von Subunternehmern<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>In Bezug auf s\u00e4mtliche aus dem zugrunde liegenden Werkvertrag resultierende Rechte und Pflichten ist der Auftragnehmer als unabh\u00e4ngige Person anzusehen und nicht als Erf\u00fcllungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe, Vertreter oder Arbeitnehmer des Auftraggebers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte zur Unterst\u00fctzung bei der Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen. Etwaig eingesetzte Arbeitnehmer, Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen, Subunternehmer, Zulieferer, Organe und Vertreter des Auftraggebers, die den Auftragnehmer bei der Erf\u00fcllung seiner Pflichten unterst\u00fctzen, sind, auch wenn sie Empfehlungen, technische Unterst\u00fctzung oder \u00c4hnliches von dem Auftragnehmer erhalten, stets als Arbeitnehmer, Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Subunternehmer, Zulieferer, Organe und Vertreter des Auftraggebers und nicht des Auftragnehmers anzusehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Kosten<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Verbindliche Kostenvoranschl\u00e4ge werden nur auf ausdr\u00fcckliche Anforderung durch den Auftraggeber erstellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Ein vom Auftraggeber gew\u00fcnschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von dem Auftragnehmer schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. F\u00fcr die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, soweit die Werkleistung nicht durchgef\u00fchrt wird oder sie bei der Durchf\u00fchrung der Werkleistung nicht verwertet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Ergibt sich w\u00e4hrend der Werkleistung, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten \u00fcbersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verh\u00e4ltnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverz\u00fcglich hier\u00fcber informieren. Gleiches gilt f\u00fcr M\u00e4ngel, die der Auftragnehmer erst bei Gelegenheit der Werkleistung feststellt und die bislang nicht vom Umfang des Vertrages umfasst waren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Die Sache wird nach einem nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden Abbruch einer Werkleistung nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zur\u00fcckversetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Bei der Berechnung der Werkleistung sind die Preise f\u00fcr verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise f\u00fcr die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Werkleistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>$ 4 Beendigung<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcndigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschlie\u00dflich der Aufwendungen f\u00fcr bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Zahlungen<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug f\u00e4llig. Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen und den Beginn der Werkleistung von der Zahlung der Vorauszahlung abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitwirkungspflichten<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus den im jeweiligen Vertrag und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen ergibt, insbesondere unterliegt er folgenden Mitwirkungspflichten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Der Auftraggeber hat f\u00fcr angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Werkleistung zu sorgen,<\/li>\n<li>die erforderliche Energie einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschl\u00fcsse auf seine Kosten bereitzustellen,<\/li>\n<li>alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung n\u00f6tig sind, sowie<\/li>\n<li>alle zur Erbringung der Werkleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen, auch wenn diese erst w\u00e4hrend der Erbringung der Werkleistung bekannt oder relevant werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf Kosten des Auftraggebers die Handlungen vorzunehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen M\u00e4ngeln der Werkleistung bestehen nicht, wenn die von ihm ger\u00fcgten M\u00e4ngel auf einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruhen. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Die gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche des Auftraggebers bleiben im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgeblich. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Lieferung und, sofern der Auftragnehmer auch die Installation schuldet, der Abschluss der Installation angezeigt worden sind. Die Abnahme hat dann an einem von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber mitgeteilten Termin zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein zur Abnahme Berechtigter anwesend ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Die Kaufsache gilt als abgenommen, wenn<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>die Lieferung und, sofern der Auftragnehmer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,<\/li>\n<li>der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,<\/li>\n<li>seit der Lieferung oder Installation zehn (10) Werktage vergangen sind oder der Auftragnehmer mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation f\u00fcnf (5) Werktage vergangen sind,<\/li>\n<li>der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Auftragnehmer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unm\u00f6glich macht oder wesentlich beeintr\u00e4chtigt, unterlassen hat und<\/li>\n<li>es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB handelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Abnahme nicht verweigert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Fristen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Reparatur, Montage oder Wartung<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Die Angaben vom Auftragnehmer \u00fcber Fristen zur Erbringung der Werkleistungen beruhen auf Sch\u00e4tzungen und sind unverbindlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>In F\u00e4llen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei beh\u00f6rdlichen Eingriffen, h\u00f6herer Gewalt und Arbeitsk\u00e4mpfen, verl\u00e4ngern sich auch verbindliche Fristen angemessen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Erweitertes Pfandrecht<\/strong><\/p>\n<p>Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gegenstand der Werkleistung des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Anspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat einen Mangel der Werkleistung dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich mitzuteilen. Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgem\u00e4\u00df selbst ausgef\u00fchrt oder von einem Dritten ausf\u00fchren lassen, so entf\u00e4llt die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbed\u00fcrftigen Teilen unterbleibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>C. Service <\/strong><\/p>\n<p>Es gelten die Regelungen unter Teil A. Verkauf und Lieferung und Teil B. Reparatur, Montage und Wartung entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>D. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>(1)<\/p>\n<p>Individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien haben Vorrang vor den Allgemeinen Vertragsbedingungen, \u00a7 305b BGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2)<\/p>\n<p>Das Unterlassen der Geltendmachung oder eine versp\u00e4tete Geltendmachung von Rechten, Rechtsbehelfen oder Vorteilen aus der jeweiligen Vertragsbeziehung durch den Auftragnehmer sind nicht als Verzicht darauf auszulegen. Ebenso wenig schlie\u00dft die beschr\u00e4nkte oder die isolierte Geltendmachung eines Rechts, Rechtsbehelfs oder Vorteils durch den Auftragnehmer die weitere Geltendmachung dieses oder anderer Rechte, Rechtsbehelfe oder Vorteile aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3)<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen des Vertragsschlusses auf seine AGB verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4)<\/p>\n<p>Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber nach Wahl des Auftragnehmers Bochum oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen den Auftragnehmer ist in diesen F\u00e4llen jedoch Bochum ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5)<\/p>\n<p>Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(6)<\/p>\n<p>Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7)<\/p>\n<p>Der Auftraggeber verpflichtet sich, w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit und f\u00fcr ein Jahr danach, keine Ma\u00dfnahmen zur Abwerbung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern vorzunehmen, die zum Zeitpunkt der Abwerbung bei dem Auftragnehmer oder einem mit dem Auftragnehmer Verbundenen Unternehmen besch\u00e4ftigt sind oder es innerhalb eines Jahres vor der Abwerbung waren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(8)<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Informationen zu Art und Umfang der Leistungen, Vertragsbedingungen, Angebote, Vorschl\u00e4ge, Entw\u00fcrfe, Preisgestaltungen und sonstige Kommunikation vonseiten des Auftragnehmers mit Bezug zur Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, nachfolgend \u201e<strong>Vertrauliche Daten<\/strong>\u201c genannt, sind vertraulich und unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vertraulichen Daten vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben oder die Weitergabe zu gestatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung auch seinen Arbeitnehmern, Organen, Vertretern, sonstigen Mitarbeitern, Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen und externen Dienst- und Werkleistern, mit denen er zusammenarbeitet, aufzuerlegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten kann es vorkommen, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten \u00fcbermittelt oder offenlegt, die den Gesch\u00e4ftsbetrieb des Auftragnehmers betreffen, nachfolgend \u201e<strong>gesch\u00fctzte Daten<\/strong>\u201c genannt. Der Auftraggeber darf diese gesch\u00fctzten Daten und die hiermit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums sowie jeweils Ableitungen, Modifikationen und Verbesserungen nur zu dem Zweck verwenden, f\u00fcr den sie offengelegt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesch\u00fctzten Daten vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben oder die Weitergabe zu gestatten, ohne dazu vorab vom Auftragnehmer schriftlich erm\u00e4chtigt worden zu sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Vertragsende alle gesch\u00fctzten Daten, soweit m\u00f6glich, an den Auftragnehmer herauszugeben, anderenfalls angemessen zu zerst\u00f6ren bzw. sicher zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen beschr\u00e4nken diese Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht das Recht beider Vertragsparteien, Daten zu nutzen oder offenzulegen, die:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Bereits vor dem Inkrafttreten dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen \u00f6ffentlichen waren oder sp\u00e4ter ohne unrechtm\u00e4\u00dfige Handlung des Auftraggebers werden;<\/li>\n<li>Der Auftraggeber zum Zeitpunkt ihrer \u00dcberlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits besessen hat;<\/li>\n<li>Der Auftraggeber rechtm\u00e4\u00dfig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat oder sp\u00e4ter erh\u00e4lt; oder<\/li>\n<li>Der Empf\u00e4nger unabh\u00e4ngig von den gem\u00e4\u00df dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen \u00fcberlassenen Daten entwickelt hat oder sp\u00e4ter entwickelt.<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Vertragsbedingungen &nbsp; &nbsp; &nbsp; A. 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